Richtlinien zur Mitgliederversammlung
- Tanja Mohr
- 4. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. Apr.

Verschiedene Links zum Thema
Mein Verein:
Ehrenamt24:
Satzungsänderungen
Deutsches Ehrenamt:
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt:
JHV im Verein – Organisation, Einladung, Ablauf:
VereinsGuide24:
VereinsWiki:
Arbeit im Verein:
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Ablauf (aus Mein Verein):
1. Die Begrüßung
2. Die Wahl des Versammlungsleiters
3. Die Wahl des Schriftführers
4. Die Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Die Bekanntgabe der Tagesordnung
6. Die Erledigung der Tagesordnung
7. Die förmliche Schließung
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Was ist bei einer Satzungsänderung zu beachten? (aus Dt. Stiftung für Engagement und Ehrenamt)
Vorrangig gelten die in der Vereinssatzung enthaltenen Regelungen. Soweit diese fehlen oder nicht eindeutig formuliert sind, gilt § 33 BGB.
Danach ist für eine Satzungsänderung eine Dreiviertelmehrheit (der abgegebenen Stimmen) erforderlich.
Eine Satzungsänderung ist grundsätzlich erst wirksam, sobald sie im Vereinsregister eingetragen ist (§ 71 BGB).
Eine Besonderheit gibt es bei geplanten Änderungen des Vereinszwecks. Nach § 33 Abs. 1 S. 2 BGB ist hierzu die Zustimmung aller Vereinsmitglieder notwendig. Ob es sich um eine Erweiterung oder eine Änderung des Vereinszwecks handelt, ist im Einzelfall zu prüfen und kann in Zweifelsfällen auch mit dem Registergericht vorab abgestimmt werden.
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BGB:
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Youtube und Links:
Grundlagenwissen zur MV im Verein (aus Vereins-und Stiftungszentrum e. V.), 12/2023
Satzungsänderungen im Verein - gut zu wissen! 8/2022
MV beschlussunfähig, was gilt dann? (aus Vereinfacher), 6/2024
Abstimmung und Beschlussfassung, gut zu wissen! 9/2021
Abstimmung - richtig Auszählen
Abstimmungsmehrheiten ermitteln, 11/23
Qualifizierte Stimmenmehrheit = drei Viertel aller abgegebenen Stimmen
Arten von Mehrheiten (Abstimmung) und Beschlüsse
Qualifizierte Mehrheit, 3/2022
Mehrheiten (3/4), 9/2021
Wikipedia, Mehrheiten bei Abstimmungen, Qualifizierte Stimmenmehrheit
nachgefragt: Satzung - die 10 Irrtümer, 10/2023
nachgefragt: Satzung allgemein anpassen, 9/2021